Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen von 6 Jahren bis zum Ende der 12jährigen Schulpflicht (18 Jahre) mit einer geistigen Behinderung, die z. B. die Mauritiusschule besuchen, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Eine Form der Eingliederungshilfe ist die heilpädagogische Förderung, wie sie in der HPT durchgeführt wird. Somit können alle Kinder und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung neben der Schule auch die Heilpädagogische Tagesstätte besuchen.